Ingenieurleistungen extern einzukaufen, ist heute eher die Regel als die Ausnahme. Für die Gestaltung dieses Arbeitsverhältnisses gibt es jedoch verschiedene Lösungen – mit entsprechenden rechtlichen Richtlinien und Folgen. Ein häufig gewählter Weg ist der Werkvertrag. Sollen keine rechtlichen Konsequenzen drohen, muss dieser aber auch in seiner Form eingehalten werden.